Mit der Reform des Betreuungsrechtes am 1. Januar 2023 rückt der Wunsch der Betreuten/des Betreuten in den Fokus der rechtlichen Betreuung. Mit dieser Stärkung der Selbstbestimmung trug der Bundestag der Kritik Rechnung, die rechtliche Betreuung käme eher einer Entmündigung gleich, denn einer Hilfe für ein selbstbestimmtes Leben.
Dass dem Wunsch diese hohe Bedeutung beigemessen wird, ist klar die richtige Entscheidung. Mitunter stellt sie rechtliche Betreuerinnen und Betreuer – ob ehrenamtlich oder nicht – jedoch vor große Herausforderungen: Wie genau lässt sich der Wunsch der Betroffenen/des Betroffenen bestimmen? Welche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, damit die Betroffene/der Betroffene ihr/sein Leben nach ihren/seinen Wünschen gestalten kann? Was passiert, wenn der Wunsch das Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gefährdet?
Diese und andere Fragen zu beantworten, machen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Betreuungsverein, der Evangelischen Familienhilfe e. V., sowie der Betreuungsbehörde der Stadt Oberhausen im Sozialrathaus auch in diesem Jahr wieder zur Aufgabe. Dazu bieten wir gemeinsam verschiedene Veranstaltungen an: angefangen mit einer Einführung ins Betreuungsrecht über die Aufklärung über Rechte und Pflichten einer rechtlichen Betreuung bis hin zu einer individuellen Fallbesprechung. Ebenso geplant sind ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch sowie zwei Fortbildungen. Gebündelt sind die Angebote fürs zweite Halbjahr 2023 in einem Veranstaltungskalender, der ab sofort unter anderem in den Räumen des Betreuungsvereins an der Marktstraße 152 und in öffentlichen Gebäuden ausliegt.
Weiterhin erinnert unser Team der Familienhilfe an eine weitere Änderung im Betreuungsrecht: Wer eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung ohne familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zur Betreuten/zum Betreuten führt, benötigt seit Anfang 2023 eine mit einem anerkannten Betreuungsverein geschlossene Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung. Damit ist sichergestellt, dass ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer eine konstante kompetente Beratung und Unterstützung erfahren und qualifiziert sind, eine rechtliche Betreuung zu führen. Wer eine solche Vereinbarung benötigt, kann sich gern direkt an uns wenden.